Aktuelles
18.03.2020
Anmeldung Notbetreuung
Liebe Eltern!
Ein Notdienst wird nur angeboten, wenn beide Personensorgeberechtigten in einer der oben genannten Berufsgruppen tätig sind oder für Alleinerziehende aus diesen Berufsgruppen. Sofern ein/e Personensorgeberechtigte/r einer anderen Berufsgruppe angehört, ist diese/r für die Kinderbetreuung vorzusehen. In diesem Fall wird der Notdienst nicht gewährt!
Die Betreuung von Kindern, deren Eltern in diesen Bereichen berufstätig sind, erfolgt ausschließlich auf Anmeldung. Hierzu ist das anhängende Formular vollständig auszufüllen.
Bitte melden Sie sich bei Fragen unter:
04715904303