Aktuelles
Neue Regelungen ab 08.12.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
mit dem gestrigen Tag (6. Dezember) ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten. Wie Sie bereits in den Medien gehört haben, müssen nun auch die Kinder in den Grundschulen wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine medizinische Maske. Diese kann mittlerweile auch in einer Kindergröße gekauft werden. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 müssen weiterhin medizinische Masken tragen. Dies gilt im gesamten Gebäude, d.h. im Unterricht, auf den Fluren und auch im Hortbetrieb.
Der Sportunterricht, Prüfungen und praktische Phasen des Musikunterrichts sind davon ausgenommen. Aus pädagogischen Gründen, etwa in Unterrichtsphasen, die der Sprachbildung oder dem Lese-Schreiblernprozess dienen, kann im Einzelfall die Maske abgenommen werden. Zudem wird auf dem Außengelände sowie beim Essen und Trinken in Mensen keine Maske getragen.
Diese Regelung wird bundesweit umgesetzt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ab Morgen (Mi., 8. Dezember) eine Maske mit. Wir wissen, dass viele Kinder das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht als unangenehm empfinden. Die Schule Ihres Kindes wird auf ausreichende Pausen achten, um die Freude am Lernen aufrechtzuhalten. Wir bitten Sie um Unterstützung für diese Maßnahme. Denn sie trägt dazu bei, dass ihr Kind weiterhin zum Lernen in die Schule kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frost