Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
mit dem gestrigen Tag (6. Dezember) ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten. Wie Sie bereits in den Medien gehört haben, müssen nun auch die Kinder in den Grundschulen wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine medizinische Maske. Diese kann mittlerweile auch in einer Kindergröße gekauft werden. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 müssen weiterhin medizinische Masken tragen. Dies gilt im gesamten Gebäude, d.h. im Unterricht, auf den Fluren und auch im Hortbetrieb.